Folgende Anpassung der Gebührenordnung für Mitglieder wurden 2017 durch den Vorstand beschlossen und sind ab dem 01.01.2018 gültig.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die Anmeldgebühr (einmalig beim Eintritt zu entrichten) ist einheitlich für jede Abteilung auf 10 Euro festgelegt worden.
- Belege für einen ermäßigten Jahresbeitrag sind bis zum 15.12. jeden Jahres in der Geschäftsstelle vorzulegen
- Erheben von zusätzlichen Gebühren bei abweichenden Zahlungsarten
Nähere Angaben sind aus der ab dem 01.01.2018 gültigen >> Gebührenordnung<< zu entnehmen