Änderungen der Gebührenordnung ab 01.01.2018

Folgende Anpassung der Gebührenordnung für Mitglieder wurden 2017 durch den Vorstand beschlossen und sind ab dem 01.01.2018 gültig.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Die Anmeldgebühr (einmalig beim Eintritt zu entrichten) ist einheitlich für jede Abteilung auf 10 Euro festgelegt worden.
  • Belege für einen ermäßigten Jahresbeitrag sind bis zum 15.12. jeden Jahres in der Geschäftsstelle vorzulegen
  • Erheben von zusätzlichen Gebühren bei abweichenden Zahlungsarten

Nähere Angaben sind aus der ab dem 01.01.2018 gültigen >> Gebührenordnung<< zu entnehmen