Hier finden Sie Informationen über die Mitgliedschaft beim SSV Mannheim-Vogelstang:
Achtung ! ab 01.01.2018 wird eine einheitliche (einmal bei der Aufnahme zu entrichtende) Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Außerdem verlangen wir für jede andere Zahlungsart – außer jährliche Abbuchung- zusätzliche Gebühren.
Hierzu bitten wir >> hier unsere Beitragsordnung << einzusehen.
Abteilungen
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Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Azubis, FSJ |
Erwachsene |
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Pro Jahr |
Pro Monat |
Pro Jahr |
Pro Monat |
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Fußball, Volleyball, Kampfkunst |
114,00 € |
9,50 € |
162,00 € |
13,50 € |
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Turnen / Gymnastik / Jazz Dance |
96,00 € |
8,00 € |
150,00 € |
12,50 € |
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Familienbeitrag, mindestens 1 Kind |
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246,00 € |
20,50 € |
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Passive Mitglieder |
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66,00 € |
5,50 € |
(Stand 01.01.2018)
Studenten, Azubis, FSJ’er können in die jeweiligen ermäßigten Beitragsstufen eingeordnet werden. Hierzu ist zwingend ein Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc. ) bei der Antragsstellung zur Mitgliedschaft vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen jedes Jahr zum Jahresende vorgelegt werden, um im darauffolgenden Jahr in den Genuss des ermäßigten Beitrages zu kommen.
Aktuelle Satzung (gültig seit 05.04.2017) + Datenschutzerklärung (ab 01.01.2015) |
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Aktuelle Beitragsordnung (ab 01.01.2018) | |||
Aktuelles Beitrittsformular zum Ausfüllen am PC oder Ausdrucken | |||
Antragsformular für Kurs „Energy-Dance“ Kurs ab 29.04.2014 | |||
Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwache Familien |
Kündigung der Mitgliedschaft:
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Diese muss schriftlich (Brief oder Email) an die Geschäftsstelle geschickt werden. Eine Email kann an die Adresse
geschaeftsstelle@ssv-vogelstang.de
oder
per >>Kontaktformular<< auf dieser Seite geschickt werden.
Die Kündigung ist bei rechtzeitigen Eingang immer zum Jahresende gültig und muss spätesten sechs Wochen vor dem 31.Dezember des laufenden Jahres eingegangen sein.
Hinweis an die Mitglieder der Fußballabteilung:
Eine Abmeldung als Spieler bei der Fußballabteilung ist nicht ausreichend!
Weiter Informationen finden Sie auch in unserer >>Satzung<<