Mitgliedschaft

Hier finden Sie Informationen über die Mitgliedschaft beim SSV Mannheim-Vogelstang:

Achtung ! ab 01.01.2018 wird eine einheitliche (einmal bei der Aufnahme zu entrichtende) Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € erhoben.

Außerdem verlangen wir für jede andere Zahlungsart – außer jährliche Abbuchung- zusätzliche Gebühren.

Hierzu bitten wir >> hier unsere Beitragsordnung << einzusehen.

Abteilungen

 

Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten, Azubis, FSJ

Erwachsene

Pro Jahr

Pro Monat

Pro Jahr

Pro Monat

Fußball, Volleyball, Kampfkunst

114,00 €

9,50 €

162,00 €

13,50 €

Turnen / Gymnastik / Jazz Dance

96,00 €

8,00 €

150,00 €

12,50 €

Familienbeitrag, mindestens 1 Kind

 

 

246,00 €

20,50 €

Passive Mitglieder

 

 

66,00 €

5,50 €

(Stand 01.01.2018)

Studenten, Azubis, FSJ’er können in die jeweiligen ermäßigten Beitragsstufen  eingeordnet werden. Hierzu ist zwingend ein Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, etc. ) bei der Antragsstellung zur Mitgliedschaft vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen jedes Jahr zum Jahresende vorgelegt werden, um im darauffolgenden Jahr in den Genuss des ermäßigten Beitrages zu kommen.

          

Aktuelle Satzung (gültig seit 05.04.2017)

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Datenschutzerklärung (ab 01.01.2015)

 
       
    Aktuelle Beitragsordnung (ab 01.01.2018)  
       
       
  Aktuelles Beitrittsformular zum Ausfüllen am PC oder Ausdrucken   
       

 

Blanko SEPA-Formular

 
       
  Antragsformular für Kurs „Energy-Dance“ Kurs ab 29.04.2014  
       
    Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwache Familien  

Kündigung der Mitgliedschaft:

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Diese muss schriftlich (Brief oder Email) an die Geschäftsstelle geschickt werden. Eine Email kann an die Adresse

geschaeftsstelle@ssv-vogelstang.de

oder

per >>Kontaktformular<< auf dieser Seite geschickt werden.

Die Kündigung ist bei rechtzeitigen Eingang immer zum Jahresende gültig und muss spätesten sechs Wochen vor dem 31.Dezember des laufenden Jahres eingegangen sein.

Hinweis an die Mitglieder der Fußballabteilung:

Eine Abmeldung als Spieler bei der Fußballabteilung ist nicht ausreichend!

Weiter Informationen finden Sie auch in unserer >>Satzung<<