Kündigung / Umstellung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigung muß 6 Wochen vor Jahresende (bis zur 47. Kalenderwoche)  bei uns schriftlich oder per Email eingegangen sein. Dann endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des aktuellen Jahres. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge werden gem. unserer Satzung nicht zurückgezahlt.

Sollte die Kündigung für das aktuelle Jahr zu spät (nach der 47. KW) eingegangen sein, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr. Es besteht die Möglichkeit die Mitgliedschaft für den Restzeitraum in eine passive Mitgliedschaft umwandeln zu lassen. Hierzu benötigen wir einen  Antrag per Post oder Email.

Folgende Anträge können Sie per Email-Formular stellen:

>>Antrag auf Kündigung<<

>>Antrag auf Umstellung Mitgliedschaft <<